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VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutz gegen ehrkränkende Äußerungen im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. Der Aufsichtsrat einer GmbH ist kein ehrschutzfreier Raum. Verweisungsbeschluss nach § 17 a Abs. 1 Satz 3 GVG und Rechtsträgerprinzip.
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- OLG München, 26.01.2005 - 8 W 602/05
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden des Klägers und der Beklagten zu 1 wurden durch Beschluss des OLG München vom 26. Januar 2005 (Az.: 8 W 602/05 ) zurückgewiesen.Aufgrund des bindenden Verweisungsbeschlusses ( § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG ) des Landgerichts Deggendorf vom 13. Dezember 2004 (Az.: 30520/04) - bestätigt durch den Beschluss des OLG München vom 26. Januar 2005 im Beschwerdeverfahren (Az.: 8 W 602/05) - ist das Verwaltungsgericht Regensburg hinsichtlich des Rechtswegs gebunden.
Nach den überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Deggendorf ( Beschl. vom 13.12.2004 Az.: 3 O 520/04 ) und des OLG München (Beschl. vom 26.1.2005 Az.: 8 W 602/05 ) sind die Streitigkeiten zwischen kommunalen Mandatsträgern im Aufsichtsrat einer kommunalen Ein-Mann-GmbH dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
- LG Deggendorf, 13.12.2004 - 3 O 520/04
Zuständigkeit für Streit zwischen Aufsichtsräten einer kommunalen GmbH
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Mit Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 13. Dezember 2004 ( Az.: 3 O 520/04 ) wurde der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen.Nach den überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Deggendorf ( Beschl. vom 13.12.2004 Az.: 3 O 520/04 ) und des OLG München (Beschl. vom 26.1.2005 Az.: 8 W 602/05 ) sind die Streitigkeiten zwischen kommunalen Mandatsträgern im Aufsichtsrat einer kommunalen Ein-Mann-GmbH dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
- BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73
Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Möglich sind Richtlinien oder erläuternde Bestimmungen zum Inhalt der Schweigepflicht und zum Verfahren, das bei einer Weitergabe von Informationen eingehalten werden soll ( BGHZ 64, 325 ff. ).
- VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408
Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Die Stadt ... als Alleingesellschafter der Stadtwerke ... hat diesen, ihr vom Bundesgesetzgeber eingeräumten Regelungsspielraum zur Auflockerung der Verschwiegenheitspflicht für kommunale Aufsichtsratsmitglieder nicht genutzt (zu den rechtlichen Möglichkeiten vgl. VG Regensburg vom 2.2.2005 Az.: RN 3 K 04.1408 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Handelt es sich um Werturteile, ist zwischen den Belangen des Ehrschutzes und der Meinungsfreiheit abzuwägen ( BVerfGE 93, 266, 293 = NJW 1995, 3303 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 102/92] ). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Bei Tatsachenbehauptungen ist der Wahrheitsgehalt der Aussage zu prüfen ( BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779 [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Er darf nicht dem Opfer die Last der Widerlegung aller denkbaren hypothetischen Gründe für seine Behauptung aufbürden, von ihm also verlangen, sich "gewissermaßen ins Blaue hinein rechtfertigen zu müssen" (BVerfGE NJW 1999, 1322 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96] ). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Tatsachenbehauptungen sind Äußerungen, deren Richtigkeit bewiesen werden kann ( BVerwGE 94, 1 ff. [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 26/92] ). - BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82
Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Im Gegenteil können ihn Beschuldigungen unter vier Augen oder in einem kleinen Kreis sachlich Interessierter unter Umständen nachhaltiger beeinträchtigen als öffentliche Kritik ( BGHZ 89, 198 ff. ). - BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Der BGH geht daher von einer erweiterten Darlegungslast desjenigen aus, der eine ehrenrührige Tatsache über einen anderen behauptet und behandelt die umstrittene Äußerung al unwahr, wenn der sich Äußernde dieser Darlegungslast nicht nachkommt ( BGH NJW 1974, 1710). - BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88
Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße - …
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS
- BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91
Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der …
- BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt
- BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78
Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt - …
- OLG Zweibrücken, 14.02.1974 - 2 U 84/73